
Stadtausscheid 2023
- 16. Mai 2023
- /
- 0
Insbesondere bei Verkehrsunfällen passiert es immer wieder, dass andere Verkehrsteilnehmer, Helfende und auch die Verunglückten durch eine nicht ausreichende Absicherung in Gefahr geraten.
Man sollte daher immer zuerst an die eigene Sicherheit denken, denn nur wer selbst keinen Schaden erleidet, kann dem Verletzten auch helfen!
Kommt man an eine Unfallstelle sollte man stets nach folgendem Schema vorgehen:
Nähert man sich einer Unfallstelle sollte man als erstes die Warnblinkanlage einschalten, die Warnweste anziehen und anschließend das Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen, ggf. auch eins in der Gegenrichtung.
Grundsätzlich gilt hierbei:
jeweils vom Unfallort gerechnet. Beim Aufstellen sollte der Straßenverlauf beachtet werden. Verdecken beispielsweise Kurven oder Kuppen den Blick auf den Ort des Geschehens, sollte der Abstand großzügiger gewählt werden.
Dabei gilt: Immer dem Verkehr entgegenlaufen, möglichst hinter dem Randstreifen bzw. der Leitplanke, um sich selbst nicht zu gefährden! Andere Fahrzeugführer können mit Handzeichen zum Langsamfahren aufgefordert werden.
Bei Unfällen mit elektrischem Strom ist immer zuerst die Stromzufuhr zu unterbrechen (Sicherung raus, Stecker ziehen oder Gerät sicher ausschalten), bevor mit der Versorgung des Verletzten begonnen werden kann.
Auch bei Gasunfällen gilt es, kein unnötiges Risiko einzugehen. Funkenschlag ist zu vermeiden, außerdem ist für möglichst gute Durchlüftung zu sorgen.
Hier muss – wie sonst auch – mit Vorsicht und Umsicht vorgegangen werden. Landwirtschaftliche Geräte und Baufahrzeuge unbedingt ausgeschalten und sicherstellen das diese nicht wieder unvermittelt bewegt werden können. Sie müssen zuverlässig gegen Inbetriebnahme gesichert werden.
Erst nachdem man die Unfallstelle abgesichert hat sollte man lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe) einleiten und einen Notruf absetzen!
Gallun, ein märkisches Dorf, ist Ortsteil der Stadt Mittenwalde im Landkreis Dahme-Spreewald, im Bundesland Brandenburg der Bundesrepublik Deutschland.