
Stadtausscheid 2023
- 16. Mai 2023
- /
- 0
Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmengen pro Zeiteinheit. Er fällt meist aus konvektiver Bewölkung (z.B. Cumulonimbuswolken). Starkregen kann zu schnell ansteigenden Wasserständen und (bzw. oder) zu Überschwemmung führen, häufig einhergehend mit Bodenerosion. Auch Dauerregen kann sehr intensiv ausfallen und damit in die Kategorie des Starkregens fallen.
Als Sturm werden Winde mit Geschwindigkeiten von mindestens 20,8 m/s (74,9 km/h) oder 9 Beaufort bezeichnet. Ein Sturm mit einer Windgeschwindigkeit von mindestens 32,7 m/s (117,7 km/h) oder 12 Beaufort wird als Orkan bezeichnet. Dazwischen spricht man bei 10 Beaufort von einem schweren und bei 11 Beaufort von einem orkanartigen Sturm. Erreicht der Wind nur kurzzeitig (für wenige Sekunden) Sturmstärke, so spricht man von einer Sturmböe.
Ein Gewitter kündigt sich im Allgemeinen durch schwüle Luft, hoch reichende und dunkle, fast schwarze Bewölkung an. Nicht immer ist vorweg ein Grollen zu hören.
Gewitter entstehen aus Quellbewölkung (Cumuluswolken). Steigt diese viele tausend Meter hoch und zeigen sich im unteren Wolkenteil scharfe, im oberen Wolkenteil schleierartige Wolkenränder, entsteht die typische Gewitterwolke (Cumulonimbus). Warme und feuchte Temperaturen lassen viel Wasser verdunsten. Je höher die Verdunstung, um so gewaltiger kann das Gewitter wüten. Starke Turbulenzen und komplizierte physikalische Vorgänge in der Gewitterwolke verursachen eine elektrische Aufladung der festen und flüssigen Wolkenteilchen. Die Eisteilchen der oberen kalten Wolkenschicht (unter –20°C) sind positiv geladen, die unteren wärmeren Wolkenschichten (um 0°C) negativ. Es entwickeln sich gewaltige Spannungsdifferenzen, die sich letztendlich in Blitzen entladen. Die Gewitterwolke kann ihre Last in stärkste Niederschläge (Regen, Graupel, Hagel) entlassen.
Bei Gewittern, bei denen es zu Blitzentladungen kommt, die ein hohes elektrisches Potenzial freisetzen, treten hierdurch zusätzliche Gefahren auf.
Bei einem schweren Unwetter gehen gleichzeitig sehr viele Notrufe in der Feuerwehrleitstelle ein. Oftmals stellen die Einsatzkräfte dann vor Ort fest, dass es sich um einen Fehlalarm handelt und kein Eingreifen der Feuerwehr erforderlich ist. Viele der Alarme sind vermeidbar, Fahrzeuge und Einsatzkräfte unnötig gebunden, und die ohnehin überlastete Leitstelle hätte nicht belastet werden müssen. Daher überlegen Sie bitte unbedingt vor dem Wählen des Notrufes: Ist die Anforderung der Feuerwehr wirklich notwendig?
Die Feuerwehr kann Ihren Keller nicht vollständig vom Wasser befreien, da ihre Pumpen nicht für Wasserstände unter circa 10 cm gedacht sind. In diesem Fall müssten Sie leider selbst zu Eimer und Lappen greifen. Prüfen Sie, ob eventuell Abflüsse verstopft sind, durch die das Wasser einfach abfließen kann. Bei größeren Wassermengen stellen Sie unbedingt den Strom in den betroffenen Räumen ab. Bitte beachten Sie, dass das Auspumpen eines Kellers durch die Feuerwehr zu den gebührenpflichtigen Einsätzen gehört.
Im Fall von abgerissen Ästen gilt: Können Sie den Ast vielleicht selbst gefahrlos von der Straße ziehen? Der Einsatz der Feuerwehr ist nur dann erforderlich, wenn erheblicher Kraft- oder Maschinenaufwand (Motorsägen, Drehleiter, etc.) zur Beseitigung des Hindernisses notwendig ist. Reinigungsarbeiten von kleinem Geäst sind nicht Aufgabe der Feuerwehr. Bitte denken Sie daran die eventuelle Gefahrenstelle bis zum Eintreffen von Einsatzkräften abzusichern (Warndreieck, Warnblinker).
Umgestürzte Bäume werden von der Feuerwehr nur dann entfernt, wenn eine unmittelbare Gefährdung für Personen, hohe Sachwerte oder Verkehr besteht. Zum Beispiel, wenn die Bäume auf Straßen oder Häuser gekippt sind, oder zu kippen drohen. Die Feuerwehr greift nicht ein, wenn Bäume auf Privatgrundstücken umgestürzt sind - es sei denn es liegt eine Gefährdungslage vor. Bitte beachten Sie: auch die Einsätze zur Beseitigung von Sturmschäden sind gebührenpflichtig.
Gallun, ein märkisches Dorf, ist Ortsteil der Stadt Mittenwalde im Landkreis Dahme-Spreewald, im Bundesland Brandenburg der Bundesrepublik Deutschland.