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Waldbrandgefahrenstufen
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Aktuelle Waldbrandgefahrenstufen in Brandenburg
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Bedeutung der Waldbrandgefahrenstufen
Sehr geringe Gefahr
Der Wald kann - wie sonst auch - ohne Einschränkungen betreten werden.
Geringe Gefahr
Um Zündquellen zu vermeiden, ist erhöhte Vorsicht geboten. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Waldparkplätzen ist gestattet. Allerdings sollte es an Stellen mit trockener Bodenvegetation möglichst vermieden werden - denn heiße Auspuffanlagen können hier zum Risiko werden.
Mittlere Gefahr
Es besteht eine erhöhte Waldbrandgefahr und entsprechend ist noch mehr Vorsicht geboten als schon bei Stufe 2. Wege mit trockener Bodenvegetation sollte man nur befahren, wenn es nicht anders geht. Gefährdungsträchtige Waldarbeiten wie Schlagreisig verbrennen, Schweißen, Sprengen, Ausbringen leicht brennbarer Chemikalien dürfen nicht mehr ausgeführt werden.
Hohe Gefahr
Bei dieser Stufe besteht ein aktiver Brandschutz des Waldes. Das heißt die zuständige Forstbehörde kann den Wald ab dieser Stufe sperren - davon macht sie in der Regel aber keinen Gebrauch, da jeder Besucher auch ein potenzieller Brandmelder ist.
Sehr hohe Gefahr
Die Forstbehörde darf den Wald sperren und damit jegliches Betreten und Befahren untersagen. Ausnahmen gelten nur für Waldbesitzer und Kontrolltätigkeiten, sowie für Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Weitere Sicherheitsmaßnahmen können für Flächen außerhalb des Waldes im Einzelfall durch die zuständige Kommune verfügt werden.
Wie werden Waldbrandgefahrenstufen berechnet?
Die Waldbrandgefahr ist vor allem von der Witterung und der Vegetation abhängig. Der Deutsche Wetterdienst errechnet an Hand dieser Werte den sogenannten Waldbrandgefahrenindex (WBI) und leitet daraus die Waldbrandgefahrenstufen ab. Sie werden jedes Jahr in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober veröffentlicht.
Waldbrandgefahrenstufen oder Waldbrandwarnstufen?
Mit Beginn der Waldbrandsaison 2014 hat sich in Brandenburg die Bezeichnung für die Darstellung der Waldbrandgefahr geändert. Aus den bis dahin bekannten Waldbrandwarnstufen I-IV wurden die Waldbrandgefahrenstufen 1 (geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr). Damit wird nunmehr die Waldbrandgefahr in allen Bundesländern einheitlich dargestellt und entspricht dem internationalen Standard, den auch der Deutsche Wetterdienst verwendet.
Hinweise für Waldbesucher
Unabhängig von den Waldbrandwarnstufen ist es im Wald immer verboten zu rauchen oder ein Feuer anzuzünden. Dazu zählt auch das Grillen außerhalb einer genehmigten Feuerstelle (§ 23 LWaldG).
Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 kann durch die untere Forstbehörde der Wald für das Betreten gesperrt werden, wenn dies zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher notwendig ist. Davon wird jedoch nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht. Im Falle einer Sperrung wird der Wald an den Zugängen entsprechend durch Schilder gekennzeichnet (§ 23 (2) LWaldG).
Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Ausnahmen sind in § 16 LWaldG geregelt. Die Zufahrtswege zum Wald müssen freigehalten werden, um zum Beispiel die Feuerwehr nicht zu behindern.
Das Parken im Wald ist nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen gestattet. Kraftfahrzeuge bitte nicht über trockenem Gras abstellen. Heiße Fahrzeugteile (z.B. der Katalysator) können als Zündquelle wirken.
Mehr zum Thema finden Sie in unserem Sicherheitstipp Waldbrände verhindern.
Über Gallun
Gallun, ein märkisches Dorf, ist Ortsteil der Stadt Mittenwalde im Landkreis Dahme-Spreewald, im Bundesland Brandenburg der Bundesrepublik Deutschland.